Leider wenig spannend waren die Themen, die in der Gemeinderatssitzungen vom 22. Januar 2025 zur Sprache kamen. Auf der Tagesordnung stand keine Idee zur Entwicklung der Gemeinde, nur der übliche Verwaltungskram. Das Highlight: Die Vorstellung eines Fotovoltaik-Projektes aus Fridingen.
Interessant war wieder nur die Bürgerfrageviertelstunde. Seitdem in Beuron mit BeuronBerlin ein investigativer Blog zu lesen ist, herrscht unter den lokalen Größen eine gewisse Unruhe. Da sich in den letzten zwanzig Jahren kaum je ein Pressevertreter in eine Beuroner Gemeinderatssitzung verirrt hat, blieb der Bevölkerung vieles unbekannt. Das Amtsblatt war bisher die einzige Informationsquelle.
Das Amtsblatt als Meinungspresse
Amtliche Veröffentlichungen wie ein Amtsblatt dürfen nur neutral über Verwaltungshandeln und Entscheidungen berichten. In Beuron wird das anders gehandhabt. Das zeigt sich vor allem in den Protokollen der Bürgerfrageviertelstunde. Das Amtsblatt gibt Fragen und Antworten immer wieder falsch, tendenziös oder schlicht unvollständig wieder.
In Beuron wirkt das Amtsblatt daher wie ein Instrument der Meinungsmache.
Die Frage von BeuronBerlin, ob es in Beuron ein Redaktionsstatut gebe, dass die Neutralität der amtlichen Berichterstattung regele, verneinte der Bürgermeister.
Der peinliche 2. Bürgermeister
Auch am 22. Januar 2025 gab es keine Erklärung für den Angriff des 2. Bürgermeisters auf BeuronBerlin. Wie man dem Nachrichtenverlauf unten entnehmen kann, reagierte der Mann auf zwei Beiträge, in denen er gar nicht vorkam. Danach veranlasste er die Schließung der WhatsApp-Gruppe. Das war schon dreist.
Quelle: WhatsApp-Gruppe Neidinger Dorfgemeinschaft
Beuron liegt nicht nicht in einem obskuren Südstaat der USA, in dem wildgewordene Sheriffs ihr Unwesen treiben. Wir befinden uns in Deutschland. Aber der 2. Bürgermeister passt besser nach Alabama als nach Beuron.
Ob das auch alle Gemeinderatsmitglieder so sehen, darf man in der Bürgerfrageviertelstunde übrigens nicht fragen. Der Bürgermeister hat das alleinige Rederecht.
Die Bedeutung der Bürgerfrageviertelstunde
In einer Gemeinde, in der der Bürgermeister und die einflussreichen Gemeinderäte nur miteinander und mit ihren Freunden sprechen, können Außenseiter und die Presse nur die Bürgerfrageviertelstunde für den Austausch mit der Verwaltung nutzen. Denn es besteht in der Gemeinderatssitzung Redeverbot für Zuhörer.
Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg beschränkt die Aussprache auf 15 Minuten. Wer die erlaubte Zeit überschreitet, riskiert Hausverbot. Fragesteller sollten immer eine Uhr dabei haben.
Quelle: Pixabay/Megan Rexazin Conde
In den letzten sechs Monaten gab es außer den Fragen der Presse lediglich zwei Bürgerfragen. Von der nur eine beantwortet wurde.
Ignorieren als Strategie
Eigentlich sieht das Verfahren vor, dass Fragen, die nicht sofort beantwortet werden können, in der nächsten Frageviertelstunde vom Bürgermeister vorab beantwortet werden müssen. Das geschieht in Beuron nicht immer.

Quelle: Pixabay/Alexas Fotos
Man erinnere sich: Am 25. September 2024 stellte BeuronBerlin einige Fragen zu dem unnötigen Neubaugebiet im Ortsteil Beuron. Vier Monate später hieß es zu Beginn der Bürgerfrageviertelstunde nur, dass der Bebauungsplan rechtmäßig erstellt und verabschiedet wurde.
Die gestellten Fragen wurden jedoch nicht beantwortet: Woher kam der plötzliche Bedarf an Bauland, wenn Beuron einen Rekordleerstand bei Häusern und Wohnungen hat? Wer hat die 700.000 Euro bekommen?
Der Bürgermeister beantwortete Einladungen zu einem Pressegespräch mit BeuronBerlin leider nicht.
Kein Interesse am ÖPNV
Im letzten Jahr ist ein neuer Nahverkehrsplan für den Landkreis Sigmaringen veröffentlicht worden. BeuronBerlin hat mit den Autoren und dem im Landratsamt zuständigen Abteilungsleiter gesprochen.
Derzeit gibt es mit dem 450er Bus nur eine Verbindung nach Sigmaringen. Meßkirch, Ebingen und Stetten sind mit dem ÖPNV praktisch nicht erreichbar.
Das Landratsamt hat Vorschläge, wie man diese Situation für die Bevölkerung und für Touristen verbessern kann. Dabei spielt die Potentialplanung für einen in die Ortsmitte Hausen verlegten Bahnhof eine zentrale Rolle. Seit 2009 wird diese Verlegung vom Landratsamt gewünscht.
BeuronBerlin fragte, ob sich die Verwaltung aktiv um ein verbessertes ÖPNV-Angebot für die Bürger bemüht.
In der Woche vor der Gemeinderatssitzung waren im Landratsamt alle Bürgermeister des Kreises eingeladen, um über den Ausbau des ÖPNV zu beraten. Der Termin stand lange fest.
Die Antwort: Beuron war wegen einer „doppelten Terminüberschneidung“ bei diesen wichtigen Termin nicht vertreten.
Gibt es am 19. Februar eine Sensation?
Die Tagesordnung für die nächste Gemeinderatssitzung am 19. Februar 2025 enthält neben Kleinigkeiten eine Überraschung. Der letzte Tagesordnungspunkt sind nämlich „Anfragen nach § 4 der Geschäftsordnung“.
Dahinter verbirgt sich das „Unterrichtungsrecht, die Akteneinsicht, und das Anfragerecht der Gemeinderäte“
In § 4 der Geschäftsordnung heißt es u.a.:
(1) Eine Fraktion oder ein Sechstel der Gemeinderäte kann in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, dass der Bürgermeister den Gemeinderat unterrichtet.
(2) Jeder Gemeinderat kann an den Bürgermeister schriftliche oder in einer Sitzung mündliche Anfragen im Sinne des Absatzes 1 stellen.
Sollte da bisher Unbekanntes öffentlich werden, was schon längst hätte öffentlich sein sollen? BeuronBerlin wird berichten.