Hat Hans-Peter Wolf wegen des unfertigen Blockheizkraftwerks einen finanziellen Interessenkonflikt? Der Gemeinderat muss die Frage auf die Tagesordnung setzen

Der peinliche Auftritt von Hans-Peter Wolf in der Bürgerfrageviertelstunde des Beuroner Gemeinderats im Dezember 2025 warf Fragen auf. Konkret war es in Gesprächen mit ihm im Vorfeld um Beschwerden von Bürgern über das unfertige Blockheizkraftwerk in Hausen i.T. gegangen.

Seine verbale Entgleisung erfolgte kurz nach einem Ortstermin mit der Solarkomplex AG. Diese steht mit der Firma von Hans-Peter Wolf in einem engen wirtschaftlichen Verhältnis.

Aufklärung zum unfertigen Blockheizkraftwerk

Dem Baudezernat des Landratsamtes Sigmaringen wurde durch die Gemeindeverwaltung jahrelang verschwiegen, dass das Blockheizkraftwerk in Hausen i.T. in Abweichung vom Bauplan ohne Fassade in Betrieb genommen wurde.

Dieser Sachverhalt wurde dem Amt erst Anfang 2025 durch einen Beitrag in BeuronBerlin bekannt. Daraufhin erklärte Hans-Peter Wolf im letzten März, dass das BHKW bis Sommer fertiggestellt sein werde.

Bis heute ist nichts passiert.

Hans-Peter Wolf versuchte allerdings, die Berichterstattung von BeuronBerlin u.a. über diese Vorgänge durch aggressive Aussagen im Dezember zu diskreditieren.

In Reaktion auf den überforderten Amtsträger nimmt die Lokalpresse seit Anfang des Jahres nicht mehr an den Beuroner Gemeinderatssitungen teil.

Anfang März 2026 hakte BeuronBerlin beim Landratsamt Sigmaringen wegen des BHKW nach. Es wurde schriftlich beschieden, dass Hans-Peter Wolf weiterhin für die ordnungsgemäße Fertigstellung des BHKW verantwortlich sei.

Finanzielle Interessenkonflikte?

Recherchen von BeuronBerlin deckten in der Zwischenzeit möglicherweise entscheidende Interessenkonflikte der Verantwortlichen auf. Diese könnten schon in der Vergangenheit die Fertigstellung des BHKW verhindert haben.

Die Firma, an der Hans-Peter Wolf maßgeblich beteiligt ist, die Wolfhof Bioenergie GmbH, hat einen Vertrag mit der Solarkomplex AG. Diese Aktiengesellschaft ist über die NRS – Nahwärmegesellschaft Region Sigmaringen mbH die Bauherrin des BHKW. Möglicherweise wurde auf die Fassade des Industriebaus aus Kostengründen verzichtet. Jedenfalls hat die Einsparung bei der Fassade den Profit erhöht.

Die nachträgliche Forderung nach der Fertigstellung des Bauwerkes kann das finanzielle Verhältnis zwischen der Wolfhof Bioenergie GmbH und der Solarcomplex AG unmittelbar beeinflusst haben. Das könnte die Nervosität von Hans-Peter Wolf im Dezember erklären.

Ein Interessenkonflikt liegt möglicherweise auch bei dem zweiten Bürgermeister Rüdiger Bertsch vor.

Dieser hat nachweislich erhaltene Bürgerbeschwerden zu dem unfertigen Industriebau nicht verfolgt und nicht beantwortet. Rüdiger Bertsch gehören mehrere Immobilien in Hausen, die Gegenstand von Verträgen mit der Solarkomplex AG sind.

Hans-Peter Wolf und Rüdiger Bertsch lehnten Stellungnahmen zu dem Vorgang ab.

Merkwürdig ist, dass der für den Ortsteil Hausen wichtige Sachverhalt in den letzten Jahren nie auf einer Tagesordnung des Gemeinderates stand. 

Öffentliche Prüfung durch Beuroner Gemeinderat

Im Interesse der Hausener Bürger, die unter der Nachbarschaft des BHKW zu leiden haben, fordert BeuronBerlin den Gemeinderat von Beuron auf, ein mögliches Mitwirkungsverbot von Hans-Peter Wolf und Rüdiger Bertsch gemäß § 18 Gemeindeordnung Baden-Württemberg auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu setzen.

Konkret ist zu prüfen, ob der Teilnahme der beiden an den weiteren Verhandlungen über die Fertigstellung des BHKW finanzielle oder sonstige Eigeninteressen entgegenstehen.

Nach § 18 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg dürfen Mitglieder eines Gemeindeorgans an Beratung und Beschlussfassung nicht mitwirken, wenn die Entscheidung ihnen selbst oder einer ihnen nahestehenden Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Vor diesem Hintergrund ist der Gemeinderat aufgefordert,

  1. zu prüfen, ob im genannten Sachverhalt ein Mitwirkungsverbot des Bürgermeisters und seines Stellvertreters nach § 18 GemO vorliegt und

  2. die Abstimmung darüber in öffentlicher Sitzung vorzunehmen.

Da der Bürgermeister und sein Stellvertreter selbst betroffen sein könnten, müssen die Beratung und die Entscheidung unter Leitung eines nicht betroffenen Mitglieds des Gemeinderats erfolgen.

In solchen Fällen ist es üblich, dass ein entsprechender Tagesordnungspunkt zeitnah in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung behandelt wird. So sollte es auch in der Gemeinde Beuron gehandhabt werden.

Andernfalls kann die Kommunalaufsicht angerufen werden.

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