Am 22. September 2024 stellte BeuronBerlin in einem Blogbeitrag die Frage: Warum wollen Rapha und H.-P. Wolf ein Neubaugebiet in Beuron? Angesichts des allgemein bekannten Rekordleerstandes an Wohnungen und Häusern in der Gemeinde ist das ein naheliegende Frage. In den letzten 40 Jahren verlor Beuron fast 50 Prozent der Einwohnerschaft. Außerdem ist die „getauschte“ Baufläche in Thiergarten wegen ihrer Nähe zu Stetten a.K.M. und Sigmaringen, wo es Bäcker, Läden und Schulen gibt, attraktiver als das Donauauen-Baugebiet im Ortsteil Beuron. Dort gibt es weit und breit nichts. Nicht einmal einen Schülertransport. Konkret handelt sich um das Baugebiet „Am Anselm-Schott-Weg“.
Bauantrag legal, aber merkwürdig
Die öffentlich einsehbaren Dokumente einschließlich der Kommentierung durch die zuständigen Behörden und Organisationen sind einwandfrei. Es geht darum, die Logik des Projekts zu verstehen. Dazu wird in den Dokumenten nicht viel gesagt bzw. offensichtlich Unstimmiges (wiederholte Aussage:“dringender Bedarf“). Leider haben auch die Gemeinderäte, die seit langem ihr Amt innehaben, schon letztes Jahr jedes Gespräch über das Thema abgelehnt.
In der Bürgerfrageviertelstunde der Gemeinderatssitzung im September 2024 erhielt der Bürgermeister dazu konkrete Fragen in schriftlicher Form. Sechs Monate später gibt es nur ausweichende Antworten. Eine schriftlich geäußerte Bitte zur Kommentierung dieses Beitrags vor seiner Veröffentlichung beantwortete der Bürgermeister nicht. Gleiches gilt für eine Anfrage zu einem klärenden Gespräch.
Zu komplizierte Fragen?
Im Amtsblatt vom 24. Oktober 2024 stellte der Bürgermeister klar, dass komplizierte Fragen nicht in der Frageviertelstunde gestellt werden dürften und nicht beantwortet werden. Daher reichte BeuronBerlin die Fragen in einer E-Mail nochmals ein.

Auch hierauf kam keine Antwort. Daher nahm BeuronBerlin Kontakt zum Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg auf.
Einschaltung des LfDI
Der LfDI wird auf Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes tätig. Auf der Webseite des Landes heißt es dazu. Nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG haben Antragsberechtigte gegenüber den informationspflichtigen Stellen im Anwendungsbereich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Die Begründung eines Informationsinteresses ist hierfür nicht erforderlich.
Die Zielsetzung des übergeordneten Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes formuliert es noch klarer: Staatliche Stellen müssen auf Anfrage amtliche Informationen bereitzustellen. Sie sind darüber hinaus gut beraten, wo immer das möglich ist, diesem Anspruch selbsttätig nachzukommen, z.B. durch die aktive Bereitstellung von Daten und Informationen.
Mit Formulierungshilfe des LfDI wurde darum gebeten, Unterlagen zur Bedarfsermittung und die Kaufverträge für ein Neubaugebiet in Beuron zur Verfügung zu stellen.
Keine nachvollziehbare Begründung
In der Gemeinderatssitzung im Januar 2025 wies der Bürgermeister darauf hin, dass mit dem Neubaugebiet im Ortsteil alles rechtmäßig gelaufen sei. Die Rechtmäßigkeit der kommunalen Entscheidung war aber nicht angezweifelt worden.
Am 10. März 2025 kam dann noch eine schriftliche Antwort des Bürgermeisters auf die Mail vom 25. November. Leider gibt es in dem Schreiben keinen Hinweis darauf, wie der „dringende Bedarf“ für das Neubaugebiet ermittelt wurde.

Liebe Leser und Leserinnen von BeuronBerlin, ich kann Ihnen die Frage nicht beantworten, warum das donaunahe Ackerland in Beuron zum Baugebiet gemacht wurde.
BeuronBerlin kann allerdings auch nicht glauben, dass in unserer schrumpfenden Gemeinde ein „dringender Bedarf“ an neuem Bauland im Ortteil Beuron nur aus Versehen festgestellt wurde. Immerhin geht es bei den Immoblien-Deals um insgesamt 700.000 Euro, was einem Drittel des Jahreshaushaltes der Gemeinde entspricht.
BeuronBerlin recherchiert weiter
Es bleibt offen, welche Interessen hinter dem Neubaugebiet „Am Anselm-Schott-Weg“ stecken. Das Baugebiet besteht aus sechzehn Parzellen. Das entspricht ungefähr der Menge der leerstehenden Immobilien in der Gemeinde Beuron. Diese werden mit dem Neubaugebiet an Wert verlieren.
Das schadet allen Beuroner Familien mit Grundbesitz.