Ein Mann mit Brille - ein Bürger und Journalist?

Die Bürgerfragen für die Bürgerfrageviertelstunde – Ab jetzt werden sie immer vorab an Bürgermeister und Gemeinderat geschickt

Zur Verbesserung der politischen Kultur veröffentlicht BeuronBerlin seine Bürgerfragen zukünftig einige Tage vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung.

Jeder, der es möchte, kann seine Anliegen und Fragen an die Gemeinde ebenfalls über BeuronBerlin vorab bekannt machen. Dadurch erhalten Bürgeranliegen mehr Gewicht.

Öffentlichkeit hilft uns Bürgern

Wie der Skandal des unfertigen Blockheizkraftwerkes in Hausen zeigt, wo Anwohner über Jahre von den Verantwortlichen hingehalten wurden, bewirkt Presseöffentlichkeit etwas. Fünf Jahre nach Inbetriebnahme soll der Industriebau auf Druck von BeuronBerlin endlich fertiggestellt werden.

Bei den Bürgerfragen ist zu beachten, dass sie einfach gehalten sein müssen, da man sonst keine sofortige Antwort in der Gemeinderatssitzung erwarten kann. Wenn keine Antwort gegeben wird, ist der Bürgermeister laut § 27 der Geschäftsordnung verpflichtet, zu Beginn der nächsten Bürgerfrageviertelstunde ohne weitere Aufforderung die Antworten nachzuliefern.

Die Bürgerfragen für den 14. Mai 2025
Thema: Zivilschutz bei Stromausfall

Ein Mitarbeiter des BBK in Uniform.

Foto: MDR

Alle Gemeinden sind nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne für eigene Maßnahmen auszuarbeiten und regelmäßig fortzuschreiben.

  1. Frage: Kennt die Verwaltung diese Vorschrift, und wenn ja, wie ist der Planungsstand in Beuron?

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt die Einbeziehung von Bürgern in den Zivilschutz. Dazu hat es unter der Bezeichnung EHSH ein neues Trainingsprogramm für Ersthelfer, finanziert vom Bundesinnenministerium, aufgelegt.

  1. Frage: Besteht Interesse der Gemeinde an der Teilnahme von Bürgern an dem Training? Wenn ja, kann im Amtsblatt auf die Trainings hingewiesen werden?

Die Biogasanlage in Langenbrunn ist ein potenzieller Stromlieferant in einem Blackout. Das setzt eine bestimmte technische Grundausstattung voraus. Mitentscheidend ist u.a. die sogenannte Schwarzstartfähigkeit.

  1. Frage: Ist die Biogasanlage in Langenbrunn „schwarzstartfähig“ und kann sie im Inselbetrieb laufen?

Wenn die Biogasanlage in Langenbrunn nicht im Inselbetrieb laufen kann, droht bei einem längerem Stromausfall eine Explosion. Explosionen sind laut aktueller Forschung mit ca. 70 Prozent aller Havarien die größte Gefahr, die von Biogasanlagen ausgehen.

  1. Frage: Hat die Feuerwehr ein Einsatzkonzept (inkl. der erforderlichen Schutzausrüstung) für Einsätze in Langenbrunn?
Thema: LfDI-Anträge zum Neubaugebiet

Foto: Universität Tübingen

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Stuttgart (LfDI) hat den Bürgermeister Anfang des Jahres aufgefordert, die vorhandenen Dokumente zum Nachweis des Bedarfs für das neue Baugebiet im Ortsteil Beuron und die damit zusammenhängenden Kaufverträge vorzulegen.

Die Antwort des Bürgermeisters am 11. März 2025 war, dass es Dokumente zur Bedarfserhebung nicht gibt. Es hat also niemand im Vorfeld geprüft, ob das Neubaugebiet überhaupt gebraucht wird. 

  1. Frage: Wer ist politisch dafür verantwortlich, dass der erfundene „dringende Bedarf an Neubauflächen“ in der Begründung für das Neubaugebiet „Anselm-Schott-Weg“ verwendet wurde?

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg mahnt an, dass die angefragten Verträge über die Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet weiterhin fehlen.

  1. Frage: Bis wann wird der Bürgermeister dem Antragssteller die angeforderten Dokumente zur Verfügung stellen?

Wenn ein Bürgermeister gegen das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG BW) verstößt, können Konsequenzen folgen. Verstöße können als Dienstpflichtverletzung gewertet werden.

Bei groben Verstößen kann ein Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister eingeleitet werden.

Als grober Verstoß gilt die Verzögerung der Herausgabe der angeforderten Dokumente über die gesetzliche Frist hinaus sowie die ungerechtfertigte Schwärzung oder Zurückhaltung von Dokumenten.

  1. Frage: Ist der Bürgermeister bereit, die Konsequenzen für die Verschleppung der Herausgabe der angeforderten Dokumente zu tragen?
Stammtisch in der Neidinger Fallhütte

Ab sofort gibt es in der Neidinger Fallhütte für die einheimische Bevölkerung einen Stammtisch, bei dem lokale Themen offen diskutiert werden können.

Foto: Harald Sondhof

Jeden Sonntag ab 11 Uhr ist der Stammtisch offen.

Im Rahmen des Stammtisches werden Getränke zum Selbstkostenpreis verkauft (nur an Beuroner).

Es wird etwas dauern, bis sich das Angebot herumspricht. Die unentgeltliche Ankündigung dieses Stammtisches im Beuroner Amtsblatt, dem einzigen von allen im Ort gelesenen Medium, hat der Bürgermeister leider untersagt.

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