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Ein Journalist hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Kommunalaufsicht sowie eine Strafanzeige bei den Ermittlungsbehörden gegen den 2. Bürgermeister der Gemeinde Beuron, Herrn Rüdiger Bertsch, eingereicht.
Hintergrund seien Vorgänge im Zusammenhang mit Äußerungen über seine journalistische Tätigkeit in einer halböffentlichen WhatsApp-Gruppe und in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung.
Auslöser: Reaktion auf journalistische Berichterstattung
Der Journalist war seit 2019 Mit-Gründer und Mitglied der WhatsApp-Gruppe „Neidinger Dorfgemeinschaft“, die als informelle Plattform für gemeindebezogene Mitteilungen genutzt wird.
Am 20. November 2024 teilte er dort einen Link zu seinem Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 9. November 2024. Darauf reagierte Rüdiger Bertsch, der 2. Bürgermeister, mit dem Kommentar „Es reicht!“.
In den Tagen danach habe ein Familienmitglied und Nachbar von Herrn Bertsch in derselben Gruppe beleidigende Äußerungen über seine Person sowie die Forderung nach seinem Ausschluss aus der Gruppe der Dorfgemeinschaft veröffentlicht.
Eine mehr als oberflächliche Bekanntschaft hatte der Journalist weder mit dem 2. Bürgermeister noch mit seinem Familienmitglied, einem Herrn Daniel B.
Öffentliche Befürwortung des Ausschlusses
In der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2024 bestätigte Herr Bertsch auf Nachfrage des Journalisten öffentlich, dass er seinen Ausschluss aus der Neidinger Dorfgemeinschaft befürworte („Natürlich war das in meinem Sinne!“).
Zur Begründung gab er an, dass ihm die Berichterstattung nicht gefalle. Die Äußerungen fielen im Beisein des Bürgermeisters, der Gemeinderäte und weiterer anwesender Zuhörer.
Der Ausschluss des Journalisten aus der Gruppe der Neidinger Dorfgemeinschaft besteht bis heute.
Vorwurf der Pflichtverletzung und mögliche strafrechtliche Relevanz
Der Journalist sieht darin ein pflichtwidriges Verhalten eines kommunalen Amtsträgers sowie einen Versuch der unzulässigen Einflussnahme auf unabhängige journalistische Arbeit.

Mit der Strafanzeige solle geprüft werden, ob darüber hinaus strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt sind.
Forderung nach Klärung
„Eine unabhängige Prüfung durch die Kommunalaufsicht sowie durch die Strafverfolgungsbehörden ist notwendig“, so die Meinung des Journalisten.
„Kommunale Mandatsträger haben eine besondere Verantwortung im Umgang mit Bürgerinnen, Bürgern und Medien. Für einen respektvollen und transparenten Umgang mit journalistischer Berichterstattung muss die Gemeinde einstehen.“
Weitere Schritte
Der Journalist bereitet eine Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung gegen das Familienmitglied von Herrn Rüdiger Bertsch, den Herrn Daniel B., vor.

