Beuroner Grundstücksdeal: Neue Widersprüche in den Darstellungen von Hans-Peter Wolf

Je mehr amtliche Aussagen zum Beuroner Grundstücksdeal vorliegen, desto mehr Fragen stellen sich zum Verhalten und zur Rolle von Hans-Peter Wolf.

Hans-Peter Wolf gegen den Gemeinderat?

Am 3. August 2026 äußerte sich Hans-Peter Wolf vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen u.a. zur Rückkaufoption, die dem Kloster Beuron für 30 Euro/qm eingeräumt wurde.

Wie bereits berichtet stehen seine Auslassungen im offensichtlichen Widerspruch zur damaligen Beschlusslage im Beuroner Gemeinderat.

Die früheren Gemeinderatsbeschlüsse sollen nach Vorstellung von Hans-Peter Wolf vier Jahre später „geheilt“ werden. Was das bedeutet, ist bisher unklar.

Nur ein Teil der damaligen Gemeinderäte sitzt weiter in dem Gremium. Für die neu hinzugekommenen Gemeinderäte stellt sich zudem die Frage, auf welcher Informationsgrundlage sie über eine nachträgliche Heilung entscheiden sollen.

Widerspruch zu Aussage des Landratsamtes

Jetzt gibt es neue Widersprüche, diesmal in der Frage, wer eigentlich wann gegen die Offenlegung des geheimen Grundstücksvertrags mit dem Kloster Beuron war.

Quelle: Beuroner Amtsblatt vom 4. Juni 2025

Bekanntermaßen begründete Hans-Peter Wolf noch im Juni 2025 seine Weigerung zur Offenlegung des Geheimvertrags mit einer Aussage der Kommunalaufsicht.

Was für sich genommen erstaunlich ist, da sich das Landratsamt Sigmaringen gegen die Einschätzung einer auf solche Fragen spezialisierten Landesbehörde, d.h. des LfDI stellte.

Quelle: E-Mail des Landratsamts Sigmaringen vom 2. Juli 2026

Damit ist geklärt, dass tatsächlich eine Mitteilung auf Anfrage an die Gemeinde Beuron erfolgte.

Aber wer stellte die Anfrage?

Nach Wolfs eigener Darstellung lag dieser Vorgang vor seiner Amtszeit. 

Quelle: E-Mail von Hans-Peter Wolf vom 29. Juli 2026

Er ist seit Mai 2024 Nachfolger von Osmakowski-Miller. Der Antrag auf Offenlegung des Geheimvertrags wurde erst Ende 2024 bzw. Anfang 2025 gestellt.

Wenn Hans-Peter Wolf in dieser Sache nicht bei der Kommunalaufsicht vorstellig wurde, wer war es dann? Osmakowski-Miller?

Immer mehr Fragen

Die Presseanfragen an die Verantwortlichen des Beuroner Grundstücksdeals bringen bis heute keine Antworten auf die zentralen Fragen:

Warum gab es den Deal überhaupt? Wer entschied über die Konditionen der Rückkaufoption? Was wusste der Gemeinderat? Warum hat die Kommunalaufsicht nicht eingegriffen?

Die am 3. August 2026 vor dem Verwaltungsgericht vorgelegten Unterlegen scheinen darüber hinaus zu belegen, dass der Beuroner Grundstücksdeal Teil eines Projektes zur Renovierung des Gästeflügels des Kloster Beurons war.

Der Beuroner Bürgerschaft ist dieser Zusammenhang kaum bekannt, da entscheidende Sitzungen des Gemeinderats nicht-öffentlich stattfanden.

Die offenen Fragen werden weiter recherchiert.

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