Der Beuroner Grundstücksdeal – Eine Recherche über Kloster, Gemeinde, Optionsrechte und die Frage, wer eine kleine Gemeinde schützt

Der damalige Beuroner Bürgermeister Osmakowski-Miller setzte in den Jahren 2019 bis 2022 einen heftig umstrittenen Grundstücksdeal durch. Die Gemeinde Beuron kaufte Flächen vom Kloster Beuron, räumte dem Verkäufer aber zugleich eine bevorzugte Erwerbsmöglichkeit für spätere Bauplätze ein. Damit trägt die Gemeinde das Planungs-, Entwicklungs- und Erschließungsrisiko, während der Verkäufer sich Zugriff auf künftige Wertsteigerungen sicherte.

Welches Ziel Raphael Osmakowski-Miller mit der Gewährung dieser Option verband, lässt sich nur vermuten.

BeuronBerlin recherchiert seit zwei Jahren zu dem Deal. Dies ist der erste Teil einer Beitragsserie über die Hintergründe des Grundstückdeals, die Beteiligten und die Konsequenzen.

Worum geht es?

Eine kleine Gemeinde schließt mit einem kirchlichen Rechtsträger einen Grundstücksvertrag über einen Acker ab, um daraus Bauland zu machen. Der Verkäufer des Ackers erhält in Form einer Option für etwa ein Viertel der Fläche eine bevorzugte Rückerwerbsmöglichkeit mit hohen Gewinnchancen.

Der Vertrag selbst wird unter Verschluss gehalten, bis der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) die Offenlegung erzwingt.

Die lokale Staatsanwaltschaft stellt ein Strafverfahren wegen Schädigung der Gemeinde Beuron ein, ohne den zentralen Punkt des Deals, die Option für den kirchlichen Verkäufer zu würdigen.

Die Rechtsaufsicht im Landratsamt, die sich gegen die Offenlegung des Kaufvertrags stemmte, verweist auf die Zuständigkeit der Gemeinde.

Im Umfeld des Deals agieren mit der Landrätin eine einflussreiche Beamtin und Politiker, die untereinander über ihre Aktivitäten für den prominenten kirchlichen Rechtsträger Kontakt haben.

Es geht nicht um einen Deal, den ein unbedarfter Kommunalpolitiker mit potenziell hohem Schaden für seine Gemeinde abgeschlossen hat.

Es geht um die Frage, warum die politischen und rechtlichen Kontrollmechanismen nicht grundsätzlich verhindern, dass ein Gemeindevertreter gegen die Interessen der Gemeinde handeln kann.

Und um die Frage, warum warum sich die Beteiligten und die Rechtsaufsicht lange weigerten, den Inhalt des Vertrags offen zu legen.

Ein Fall für die Medien

BeuronBerlin, ein kleiner Blog, hat es mit Hilfe des LfDI geschafft, die Offenlegung des kommunalen Vertrags in einem fast einjährigen Verfahren zu erreichen.

Die etablierten Lokalredaktionen griffen den Vorgang  nicht auf, obwohl sie ihn kennen konnten. Ob redaktionelle Vorsicht, fehlende Ressourcen, Nähe zu lokalen Akteuren oder mangelndes Interesse der Grund sind, ist nicht bekannt.

Dabei geht es um ein zweifelhaftes Geschäft zwischen einer kleinen Gemeinde und einem bekannten kirchlichen Rechtsträger.

Wer kontrolliert lokale Macht dort, wo Politik, Verwaltung, Kirche und persönliche Netzwerke eng beieinanderliegen?

Pressefreiheit bedeutet nicht nur Schutz vor staatlicher Behinderung. Sie bedeutet für Journalisten auch die Verantwortung, dort hinzusehen, wo lokale Macht ungern beobachtet wird.

Wie geht es weiter?

Hier der Überblick:

Teil 1: Der Vertrag, der nicht öffentlich werden sollte

Was die Gemeinde Beuron in Person des früheren Bürgermeisters Osmakowski-Miller nachweislich alles unternahm, damit der Kauf eines Stück Ackers vom Kloster Beuron überhaupt möglich wurde, kann man kaum glauben.

Denn unklar ist, warum die jahrzehntelang schrumpfende Gemeinde mit hohem Wohnungsleerstand überhaupt Acker zu Bauland machen wolllte.

Zudem die Bebauung auf der geplanten Fläche das Potential hat, die historische Ansicht des Ortsteils Beuron und des Kloster Beurons zu verschandeln.

So ein Immobilienentwickler, der mit dem Vorgang vertraut ist.

Dazu kommt, dass die finanzschwache Gemeinde dem Kloster Beuron einen in der Höhe erheblichen Preis für ein Stück Acker bezahlt hat inklusive der wertvollen Rückkauf-Option, die dem kirchlichen Verkäufer ohne Erklärung eingeräumt wurde.

Von so etwas kann ein gewöhnlicher Verkäufer von Ackerland nur träumen.

Teil 2: Die Option, über die die lokale Staatsanwaltschaft nichts sagt


Der heutige Bad Saulgauer Bürgermeister Osmakowski-Miller wurde wegen des Verdachts der Untreue im Amt angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen wollte kein Strafverfahren eröffnen. Der lokale Staatsanwalt sah in seinen Ermittlungen nur darauf, ob der bereits bezahlte Kaufpreis für den Acker, der 10 Euro/qm betrug, angemessen war.

 

Der weitaus größere finanzielle Schaden droht der Gemeinde jedoch durch die Rückkauf-Option. Darauf ging der Hechinger Staatsanwalt in seiner Verfügung nicht im Detail ein.

Der gesunde Menschenverstand sagt, dass eine Option nur dann in einem Vertrag auftaucht, wenn sie einen Wert hat. Zwar ist die Höhe des Schadens für die Gemeinde vorab unbestimmt.

Aber dass ihr durch die Konstruktionein ein finanzieller Schaden in Form des Verzichts auf Wertsteigerungen  entsteht, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Gegen die Einstellung des Verfahrens ist bei der Generalstaatsanwalt Stuttgart eine Beschwerde eingegangen.

Teil 3: Wer schützt eine kleine Gemeinde?

Aus dem Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung ergibt sich, dass die Aufsicht mangelnde Erfahrung eines Schultes weder ausgleichen noch ahnden kann.

 

Aber: Im Falle des Beuroner Grundstücksdeals, der dem Kloster Beuron einen bevorzugten Zugriff auf spätere Bauplätze einräumt, kann sich das Landratsamt mit seiner Kommunalaufsicht nicht hinter der Formel der Selbstverwaltung verstecken.

Denn die Option im Beuroner Grundstücksdeal wirft erhebliche Fragen mit Blick auf § 92 GemO BW auf. Das Gesetz verbietet den Verkauf von Gemeindeeigentum zu einem Preis unterhalb des Marktwerts.

Ob das Landratsamt Sigmaringen den Deal unter diesem Aspekt je geprüft hat, ist nicht bekannt.

Teil 4: Das Klosterumfeld: Politik, Förderverein und lokale Macht

 

Das Kloster im Oberen Donautal ist ein wichtiger Treffpunkt der baden-württembergischen Politiker- und Staatsbeamtenelite.

Das Vehikel ist der Verein der Freunde des Klosters. Er ist nicht identisch mit dem Verein der Benediktiner zu Beuron e.V., der im Grundstücksvertrag als Verkäufer auftrat.

Gleichwohl ist der Förderverein für den Deal relevant, weil er das prominente Unterstützerumfeld der Erzabtei sichtbar macht. Vorsitzender des Vereins ist der MdB Thomas Bareiß (CDU), ein ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.

Mit Dr. Franz-Christian Mattes, früherer Präsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg, sitzt im Vorstand ein juristisches Schwergewicht.

Pikant ist, dass die für die Kommunalaufsicht zuständige Landrätin im Landkreis Sigmaringen, Stefanie Bürkle, bis vor einigen Jahren Jahren die stellvertretende Vorsitzende war.

Der einzige „kleine“ Name im Vorstand des Vereins ist der Bürgermeister von Beuron. Für den Polizeibeamten Osmakowski-Miller war die „automatische“ Vorstandsposition im Verein der Freunde des Klosters die Chance, mit der baden-württembergischen Politikelite in Kontakt zu treten.

 

Damit saßen drei für den Deal wichtige Personen zeitgleich im Vorstand des Fördervereins der Erzabtei Beuron: Osmakowski-Miller, Erzabt Tutilo Burger, der den Vertrag für das Kloster unterzeichnete, sowie die Landrätin Stefanie Bürkle vom Landratsamt Sigmaringen.

Das Landratsamt Sigmaringen übt gegenüber der Gemeinde Beuron die wichtige Funktion der Kommunalaufsicht aus.

Eine Abstimmung des Deals durch die drei Vorstände des Fördervereins kann weder belegt noch behauptet werden.

Die personellen Überschneidungen werfen aber die Frage auf, ob und wie der Vorgang überhaupt geprüft wurde.

Teil 5: Wolf, Osmakowski-Miller und die Nicht-Offenlegung

Besonders brisant erscheint der nachweisliche Versuch, die Offenlegung des Vertrags zu behindern. Ausgerechnet der aktuelle Mann im Beuroner Rathaus, Hans-Peter Wolf, enger Freund von Oskmakowski-Miller, wehrte sich gegen die Herausgabe.

 

Ohne das Landesinformationsfreiheitsgesetz und eine engagierte Mitarbeiterin des LfDI wären die Vertragsinhalte nie an die Öffentlichkeit gekommen. Obwohl der Vertrag nicht der Privatsphäre unterliegt und auch nicht sicherheitsrelevant ist.

Völlig unverständlich ist, warum sich das Landratsamt Sigmaringen aktiv an dem Versuch von Hans-Peter Wolf beteiligte, den Beuroner Grundstücksdeal geheim zu halten.

Teil 6: Der Fall Beuron: Lehrstück über Macht in kleinen Gemeinden


Geschäfte wie der Beuroner Grundstücksdeal kommen vor, wenn niemand hinschaut. Beuron ist ein Lehrstück dafür, was passiert, wenn die außerdem die Kommunalaufsicht ihre Aufgabe in der Kontrolle der kommunalen Selbstverwaltung vernachlässigt.

Das Fazit: Eine kleine Gemeinde ist zumindest im Landkreis Sigmaringen schutzlos vor nachteiligen Deals dieser Art. Denn hinterher übernimmt keiner die Verantwortung.

Auch die versuchte Nicht-Offenlegung hatte keine Konsequenzen.

Derjenige, der den Beuroner Grundstücksdeal durchsetzte, hat anschließend die Bürgermeisterwahl in Bad Saulgau gewonnen.

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