Der Beuroner Bürgermeister Hans-Peter Wolf hat Fragen zu seiner Rolle beim Beuroner Grundstücksdeal beantwortet.
Seine Angaben enthalten neue Einzelheiten – stehen jedoch in entscheidenden Punkten im Widerspruch zu den von der Gemeinde selbst vorgelegten Sitzungsprotokollen.
Antwort erst nach Gang zum Verwaltungsgericht
BeuronBerlin hatte beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Eilantrag gestellt, nachdem mehrere Presseanfragen unbeantwortet geblieben waren. Erst im laufenden Gerichtsverfahren übermittelte die Gemeinde am 3. August Antworten auf die gestellten Fragen.
Wolf erklärt darin, der Preis von 30 Euro je Quadratmeter für die später vom Kloster zurückzukaufenden Bauplätze sei vom Gemeinderat in den nichtöffentlichen Sitzungen vom 25. Mai und 24. August 2022 festgelegt worden.
Auch das Wahlrecht des Klosters unter drei Bauplätzen sei in diesen Sitzungen beschlossen beziehungsweise bestätigt worden.
Widerspruch zu den Gemeinderats-Protokollen
Diese Darstellung steht im Widerspruch zu den jetzt von der Gemeinde selbst vorgelegten Sitzungsprotokollen.
Im protokollierten Beschluss vom 25. Mai 2022 ist weder ein Rückkaufpreis von 30 Euro je Quadratmeter noch ein freies Wahlrecht des Klosters festgehalten. Im Gegenteil: Danach sollte die Gemeinde die zurückzuverkaufenden Bauplätze auswählen.
Wolf räumt ein, die behaupteten Entscheidungen seien nicht protokolliert worden. Dieses Versäumnis solle nun – mehr als vier Jahre später – in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen „geheilt“ werden.
Wie eine solche nachträgliche Korrektur erfolgen und worauf sie gestützt werden soll, bleibt offen.
Damit ist weiterhin ungeklärt, was der Gemeinderat tatsächlich über die wirtschaftlich bedeutsame Ausgestaltung der Rückkaufoption wusste und beschlossen hat.
BeuronBerlin bleibt dran
Zwei Jahre nach den ersten Fragen von BeuronBerlin zum neuen Baugebiet liegen nun Antworten vor, die zentrale Widersprüche nicht auflösen, sondern neue Fragen aufwerfen.
BeuronBerlin berichtet weiter.

