Der Beuroner Gemeinderat hat am 23.9.2026 den umstrittenen Grundstücksvertrag mit dem Kloster aus dem Jahr 2022 nachträglich gebilligt. Eine knappe Mehrheit stimmte zu, obwohl zentrale Fragen zur damaligen Beschlusslage und zur wirtschaftlichen Bedeutung des Vertrags weiterhin ungeklärt sind. Nun ist eine Strafanzeige gegen die zustimmenden Gemeinderatsmitglieder wegen des Verdachts der Untreue in Vorbereitung.
Hans-Peter Wolf hat sich mit seinen Gefolgsleuten durchgesetzt. Damit wurde der notarielle Kaufvertrag vom 25. August 2022 über das Grundstück Flst. 222/7 vier Jahre nach seinem Abschluss nachträglich gebilligt.
Dieser Erfolg könnte für Hans-Peter Wolf teuer zu stehen kommen. Seine Befangenheit in diesem Vorgang wird bereits geprüft. Außerdem hat er seine Freunde im Gemeinderat möglicherweise zu einem Rechtsbruch aufgerufen.
Zentrale Fragen offen
Vor der Abstimmung waren den Gemeinderäten mehrere Widersprüche zwischen dem Vertrag, den damaligen Sitzungsunterlagen und der aktuellen Beschlussvorlage bekannt.
Der für das Kloster Beuron vorteilhafte Festpreis von 30 Euro pro Quadratmeter für den Rückkkauf dreier Baugrundstücke findet sich nicht in der ursprünglichen Beschlussdokumentation des Jahres 2022 .
Beim Auswahlrecht für diese Grundstücke weichen Protokoll und notarieller Vertrag ebenfalls zugunsten des Klosters voneinander ab.
Besonders auffällig ist die Sitzung vom 24. August 2022. Die aktuelle Beschlussvorlage beruft sich darauf, dass der Sachverhalt an diesem Tag nochmals bestätigt worden sei. Das Protokoll dieser Sitzung wurde den heutigen Gemeinderäten jedoch nicht mit der Beschlussvorlage vorgelegt.
Und: In der Niederschrift vom 24.8.2022 findet sich eine entsprechende Beschlussfassung nicht.
Eine weitere Erinnerungslücke von Hans-Peter Wolf oder eine bewusste Täuschung des Gemeinderats?
Hinzu kommt: Eine nachvollziehbare wirtschaftliche Bewertung der Option zu 30 Euro pro Quadratmeter wurde weder dem Gemeinderat von 2022 noch dem aktuellen Gemeinderat vorgelegt.
Trotzdem stimmte eine, immerhin knappe, Mehrheit zu.
Keine Kontrolle in Beuron
Nach § 24 der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist der Gemeinderat nicht lediglich ein Abstimmungsgremium. Er ist das Hauptorgan der Gemeinde, entscheidet über die Gemeindeangelegenheiten und hat ausdrücklich die Aufgabe, die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen.
Aus Sicht von BeuronBerlin wirft die Abstimmung deshalb eine grundsätzliche Frage auf:
Wie soll kommunale Kontrolle funktionieren, wenn ein vier Jahre alter Vertrag nachträglich gebilligt wird, obwohl wesentliche Fragen zur damaligen Beschlusslage und zur wirtschaftlichen Bewertung weiterhin offen sind?
Die Aufgabe eines Gemeinderats ist nicht, eine Vorlage des Bürgermeisters lediglich politisch abzusichern. Seine Aufgabe ist es, eigenständig zu prüfen und zu entscheiden.
Persönliche Veranwortung
Vor der Abstimmung waren die Gemeinderatsmitglieder darauf hingewiesen worden, dass Entscheidungen über Gemeindevermögen persönliche rechtliche Konsequenzen für einzelne Gemeinderäte haben können.
Dabei wurde auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 2007 – 1 StR 558/07 – verwiesen.
Der BGH behandelte dort eine kommunale Vermögensentscheidung und sprach ausdrücklich die Möglichkeit einer Strafbarkeit beteiligter Gemeinderatsmitglieder wegen Untreue an, wenn eine Entscheidung offensichtlich rechtswidrig ist.
Strafanzeige
Nach der nun erfolgten Billigung wird deshalb eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue nach § 266 StGB gegen die zustimmenden Gemeinderatsmitglieder vorbereitet.
Die Staatsanwaltschaft soll prüfen, ob die Voraussetzungen der Untreue einzelner Mitglieder des Beuroner Gemeinderats bei der gestrigen Abgabe einer Ja-Stimme erfüllt sind.
Vor dem Abschluss staatsanwaltlicher Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung.
Von besonderer Bedeutung ist dabei, welchen Informationsstand die einzelnen Gemeinderäte vor ihrer Abstimmung hatten, welche Unterlagen ihnen zur Verfügung standen und ob durch die nachträgliche Billigung ein möglicher Vermögensnachteil der Gemeinde neu begründet, vertieft oder rechtlich verfestigt wurde.
Befangenheit?
Auch die Rolle von Bürgermeister Hans-Peter Wolf muss erneut hinterfragt werden.
Der Verdacht der persönlichen Befangenheit liegt nahe: Wolf wollte mit der nachträglichen Billigung einen von ihm selbst eingeräumten „Fehler“ bei der Protokollierung der entscheidenden Gemeinderatssitzung vom 25.5.2022 „heilen“ (seine eigene Wortwahl).
Nach Ermittlungen der Staatsanwalt war er 2022 als stellvertretender Bürgermeister verhandlungsführend an dem Vorgang befasst. Jetzt hat er nach vorliegenden Informationen vor der Abstimmung einzelne Gemeinderatsmitglieder in seinem Sinne beeinflusst.
Die gestrige Abstimmung beendet die Geschichte des Beuroner Grundstücksdeals nicht.
Dass sie Hans-Peter Wolf gefolgt sind, könnte für einzelne Gemeinderäte ein unangenehmes Nachspiel haben.
Mit der nachträglichen Billigung des Beuroner Grundstücksdeals ist nichts abgeschlossen.
———–
Haben Sie einen Fehler gefunden oder eine Meinung zu dem Beitrag? Schreiben Sie an die Redaktion (hsondhof@outlook.de).

